Netznutzungsentgelte

Preisblätter

Die Stadtwerke Bliestal GmbH veröffentlicht hiermit gemäß § 17 Abs. 2 und 3 ARegV sowie § 27 StromNEV die Netzentgelte für das Jahr 2022. Die Netzentgelte wurden unter Berücksichtigung der Erlösobergrenze und der Änderungen nach § 4 Abs. 3 ARegV kalkuliert.

Die Erlösobergrenze für das Jahr 2022 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV die Grundlage für die Bestimmung der Netzentgelte sowie der Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung.

Die mit dieser Veröffentlichung bekannt gegebenen neuen Preise und Regelungen für die Nutzung des Netzes der Stadtwerke Bliestal GmbH gelten ab dem 01.01.2022.

Preisblätter Netznutzung Strom ab 01.01.2022


Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte


Konzessionsabgaben Strom

Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG vom 07.07.2005, zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 28.07.2011, sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Bliestal GmbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV vom 09.01.1992, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 1.11.2006, zur Anwendung.

Die zulässigen Höchstsätze betragen

bei der Belieferung von Tarifkunden: 

  • bei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach § 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) geliefert wird: 0,61 Cent/kWh
  • bei Strom, der nicht als Schwachlasttarif geliefert wird, in Gemeinden bis 25.000 Einwohnern: 1,32 Cent/kWh

bei der Belieferung von Sondervertragskunden: 0,11 Cent/kWh.

Stadtwerke Bliestal GmbH | Bliesgaustraße 13 - 66440 Blieskastel