Gebäude-Energieausweise und Energieeinsparverordnung 2014

Was Sie zu diesem Thema als Hauseigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäuser wissen müssen

Die Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen ihre nationalen Regeln an die neue EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude 2010 anpassen. Deutschland musste demnach die EnEV 2009 zur EnEV 2014 novellieren. Die Bundesregierung hat daher am 16.10.2013 die Novelle zur EnEV mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen beschlossen. Die Verordnung ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten.

Eine der grundlegenden Änderungen ergibt sich bei dem Verkauf bzw. der Vermietung von Gebäuden. Hier muss nun bereits bei einem Besichtigungstermin ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis soll Käufern und Mietern bei der Auswahl der Immobilie helfen und eine Vergleichbarkeit herstellen.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis besteht aus einem Dokument mit mehreren Seiten. Auf Seite 2 sind  bedarfsorientierte Angaben, Seite 3 ist ausgefüllt, wenn die Werte auf verbrauchsorientierten
Daten basieren. Dargestellt werden die Ergebnisse, insbesondere der Energieverbrauchskennwert –
nach jetzigem Stand – im Wesentlichen in Form einer Farbskala zwischen grün und rot. Wer viel rot sieht, hat ein Haus mit schlechtem Energiestandard.
Die errechneten Kennwerte müssen bei kommerziellen Immobilienanzeigen des Gebäudes sichtbar gemacht werden.

Welchen Ausweis benötigen Sie nun für ihr zu verkaufendes oder zu vermietendes Objekt?

Hier ein kurzer Leitfaden:

  • Bis zum 1. Oktober 2008 bestand für alle Gebäude Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Sie besteht weiter für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten (also ab 5 Wohneinheiten), unabhängig von deren Baujahr sowie für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist.
  • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, müssen seit dem 1. Oktober 2008 Bedarfsausweise erstellt werden. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 aufwiesen oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurden. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.

Preisvorteil für Strom- und/oder Erdgaskunden der Stadtwerke Bliestal GmbH

Die Stadtwerke Bliestal bieten Ihren Strom- bzw. Erdgaskunden eine Erstellung der benötigten Energieausweise mit hohem Preisvorteil an:

Die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises für ein Einfamilienhaus kostet 319,00 Euro (inkl. 19 Mehrwertsteuer). Nicht-Kunden zahlen 399,00 Euro (inkl. 19 % Mehrwertsteuer). Dieser Preis ist gültig 1. Januar 2021 und beinhaltet sowohl die Begehung vor Ort als auch den Energieausweis mit Foto des Gebäudes.
Weitere Preise entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt zur Erstellung eines Energieausweises:

Preisblatt für die Erstellung eines Energieausweises

So einfach geht's:

Formular downloaden, ausdrucken, ausfüllen

Bedarfsorientierter Energieausweis

Verbrauchsorientierter Energieausweis

KfW-Einzelmaßnahmenförderung, Programm 430

und mit den entsprechenden Kopien an die Stadtwerke Bliestal senden:

Stadtwerke Bliestal GmbH
Bliesgaustraße 13
66440 Blieskastel

Weitere Informationen zum Thema Energieausweis erhalten Sie bei unserem Kooperationspartner ARGE Solar e.V., Telefon: 0681 99884-0.

Stadtwerke Bliestal GmbH | Bliesgaustraße 13 - 66440 Blieskastel